Art 22 Z 2 EuGVVO
In dieser Entscheidung behandelt der OGH erstmalig den gesellschaftsrechtlich bedeutsamen Zuständigkeitstatbestand des Art 22 Z 2 EuGVVO und geht der Frage nach, ob diese Bestimmung auch die Überprüfung einer nach dem GesAusG gewährten Barabfindung erfasst. Die Anmerkung von Thomar Garber (Univ. Graz) geht näher auf die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit ein.