vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1313a ABGB; § 1323 ABGB

OGH-LeitsätzeSchadenersatzrechtÖJZ-LS 2009/11ÖJZ-LS 2009, 91 Heft 2 v. 15.1.2009

§ 1313a ABGB; § 1323 ABGB

Entstehen im Zuge einer Schadensbehebung durch den Herstellungsgehilfen weitere Schäden, sind diese dem Erstschädiger zuzurechnen, sofern dieser den Gehilfen ausgewählt und auch wirtschaftlichen Einfluss hinsichtlich der Reparaturkosten hat.

OGH 9 Ob 42/08d

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!