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§ 345 Abs 1 Z 5 StPO; § 248 Abs 1 StPO; § 281 Abs 1 Z 4 StPO

ÖJZ-LeitsatzkarteiStrafprozessrechtÖJZ-LSK 2006/155 Heft 13 v. 1.7.2006

§ 345 Abs 1 Z 5 StPO; § 248 Abs 1 StPO; § 281 Abs 1 Z 4 StPO

Der Angeklagte ist auch legitimiert, Fragen an Hilfspersonen des gerichtlich bestellten Sachverständigen, die in dessen Auftrag eine testpsychologische Begutachtung des Angeklagten vornehmen, zu richten.

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