§ 538 Abs 1 ZPO; § 530 Abs 1 Z 5 ZPO; § 11 Abs 1 AHG; Art 6 Abs 1 MRK
Der OGH legt dar, dass die Feststellung der Konventionswidrigkeit einer präjudiziellen Entscheidung, die die Abweisung der Amtshaftungsklage zur Folge hatte, die Wiederaufnahme des Amtshaftungsverfahrens nicht rechtfertigt.