§ 102 KO; § 107 Abs 1 KO
Der OGH erörtert, dass mit rechtskräftiger Beschlussfassung der Aufhebung des Konkursverfahrens eine Anmeldung einer Konkursforderung nicht mehr erfolgen kann.
OGH 26.02.2004, 8 Ob 154/03k
§ 102 KO; § 107 Abs 1 KO
Der OGH erörtert, dass mit rechtskräftiger Beschlussfassung der Aufhebung des Konkursverfahrens eine Anmeldung einer Konkursforderung nicht mehr erfolgen kann.
OGH 26.02.2004, 8 Ob 154/03k