§ 86 ZPO; § 220 ZPO; § 171 KO
Der OGH befürwortet die Zulässigkeit einer Ordnungsstrafe wegen Beleidigung des Gerichts gegen einen Rechtsanwalt, der dem Rechtsanwaltsstand nicht mehr angehört.
OGH 23.01.2004, 8 Ob 150/03x
§ 86 ZPO; § 220 ZPO; § 171 KO
Der OGH befürwortet die Zulässigkeit einer Ordnungsstrafe wegen Beleidigung des Gerichts gegen einen Rechtsanwalt, der dem Rechtsanwaltsstand nicht mehr angehört.
OGH 23.01.2004, 8 Ob 150/03x