§ 159 Abs 1 StGB
Der OGH legt dar, dass die Mitkausalität der Kridahandlung zur Herbeiführung der Insolvenz ausreicht, um die Strafbarkeit für das vollendete Delikt der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen zu begründen.
OGH 16.12.2003, 14 Os 158/03