§ 16 ABGB; § 78 UrhG
Der OGH legt dar, dass die Interessen des Aktmodells im urheberrechtlich gebotenen Abwägungsprozess nach § 78 UrhG höherrangig einzustufen sind als jene des Fotografen.
OGH 16.12.2003, 4 Ob 211/03p
§ 16 ABGB; § 78 UrhG
Der OGH legt dar, dass die Interessen des Aktmodells im urheberrechtlich gebotenen Abwägungsprozess nach § 78 UrhG höherrangig einzustufen sind als jene des Fotografen.
OGH 16.12.2003, 4 Ob 211/03p