§ 28 SMG; § 5 JGG
Der OGH erörtert, dass ein Täter, der ein als tateinheitliches Geschehen zu qualifizierendes Suchtmitteldelikt erst nach Erreichen des 18. Lebensjahres vollendet, nicht vom Geltungsbereich des § 5 JGG umfasst ist.
OGH 17.02.2004, 14 Os 8/04