§ 9 UWG
Der OGH legt dar, dass die fehlende Unterscheidungsfähigkeit zweier Zeichen anhand der konkreten Anlassfälle zu prüfen ist.
OGH 10.02.2004, 4 Ob 253/03i
§ 9 UWG
Der OGH legt dar, dass die fehlende Unterscheidungsfähigkeit zweier Zeichen anhand der konkreten Anlassfälle zu prüfen ist.
OGH 10.02.2004, 4 Ob 253/03i