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Entscheidung - OGH, 07.10.2003, 4 Ob 197/03d

FamilienrechtÖJZ-LSK 2004/25 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 163c Abs 1 ABGB; Art VI § 5 KindRÄG

Der OGH erörtert den sachlichen Anwendungsbereich der Übergangsbestimmung des Art VI § 5 KindRÄG und führt aus, dass diese Norm die Rechtswirksamkeit vormaliger formal mangelhafter Vaterschaftsanerkenntnisse bezweckt.

OGH 07.10.2003, 4 Ob 197/03d

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