§ 159 Abs 1 StGB
Der OGH führt aus, dass auch die vorsätzliche Ausführung der Kridahandlungen des Delikts der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen möglich ist.
OGH 18.12.2003, 15 Os 129/03
§ 159 Abs 1 StGB
Der OGH führt aus, dass auch die vorsätzliche Ausführung der Kridahandlungen des Delikts der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen möglich ist.
OGH 18.12.2003, 15 Os 129/03