§ 206 Abs 1 StGB
Der OGH erläutert, dass das Delikt des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen auch versucht werden kann.
OGH 23.10.2003, 12 Os 100/03
§ 206 Abs 1 StGB
Der OGH erläutert, dass das Delikt des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen auch versucht werden kann.
OGH 23.10.2003, 12 Os 100/03