§ 12a AO
Der OGH legt dar, dass die verpflichtete Partei auch dann die Aussetzung der Räumungsexekution beantragen kann, wenn dieser ein Räumungsvergleich zugrunde liegt, in dem auf jede Aufschiebung der Räumung verzichtet wurde.
OGH 28.01.2004, 3 Ob 92/03f