§ 914 ABGB; § 1346 Abs 2 ABGB; § 886 ABGB
Der Bürge ist verpflichtet, das Fehlen von Anknüpfungspunkten zur Verdeutlichung des Bürgschaftsumfangs einredeweise geltend zu machen.
OGH 16.12.2003, 1 Ob 213/03k
§ 914 ABGB; § 1346 Abs 2 ABGB; § 886 ABGB
Der Bürge ist verpflichtet, das Fehlen von Anknüpfungspunkten zur Verdeutlichung des Bürgschaftsumfangs einredeweise geltend zu machen.
OGH 16.12.2003, 1 Ob 213/03k