§ 35 Abs 1 Z 7 GmbHG
Der OGH bestimmt das maßgebliche Konsensquorum bei einem Ankauf von Gesellschaftsanteilen und einer daraus resultierenden dauernden Betriebsanlage.
OGH 16.12.2003, 4 Ob 241/03z
§ 35 Abs 1 Z 7 GmbHG
Der OGH bestimmt das maßgebliche Konsensquorum bei einem Ankauf von Gesellschaftsanteilen und einer daraus resultierenden dauernden Betriebsanlage.
OGH 16.12.2003, 4 Ob 241/03z