§ 176 StGB
Der OGH führt aus, dass die Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung die visuelle Erkennbarkeit des gefährdeten Personenkreises durch den Täter nicht voraussetzt.
OGH 04.03.2004, 15 Os 14/04
§ 176 StGB
Der OGH führt aus, dass die Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung die visuelle Erkennbarkeit des gefährdeten Personenkreises durch den Täter nicht voraussetzt.
OGH 04.03.2004, 15 Os 14/04