§ 86 KO
Der OGH erörtert, dass der Gemeinschuldner keine Legitimation besitzt, die Beistellung eines besonderen Verwalters zu beantragen, sodass auch keine Rechtsmittelmöglichkeit gegen die Abweisung einer diesbezüglichen Antragstellung besteht.
OGH 12.03.2004, 8 Ob 1/04m