§ 583 Abs 2 ZPO; § 577 ZPO; § 587 ZPO; § 42 JN
Der OGH erläutert, dass die Streitanhängigkeit beim Schiedsgericht auch bei verweigerter Funktionsausübung der Schiedsrichter wegen fehlender Erlegung eines Kostenvorschusses bestehen bleibt.
OGH 02.10.2003, 6 Ob 41/03b