§ 528 ZPO
Der OGH erörtert den Anfechtungsgegenstand eines außerordentlichen Rechtsmittels bei Anfechtung einer zweitinstanzlichen Entscheidung, der eine hilfsweise Entscheidungsbegründung zugrunde liegt.
OGH 29.03.2004, 8 Ob 28/04g
§ 528 ZPO
Der OGH erörtert den Anfechtungsgegenstand eines außerordentlichen Rechtsmittels bei Anfechtung einer zweitinstanzlichen Entscheidung, der eine hilfsweise Entscheidungsbegründung zugrunde liegt.
OGH 29.03.2004, 8 Ob 28/04g