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Entscheidung - OGH, 24.02.2003, 1 Ob 6/03v

ZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2003/129 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 519 Abs 2 ZPO; § 502 Abs 1 ZPO

Die Einräumung des Rekursrechts an den OGH gegen einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts nur zur Vermeidung von widersprüchlichen Argumentationslinien zu einem allenfalls erhobenen außerordentliche n Revisionsrekurs entspricht nicht den Vorgaben des Gesetzes, das den Bestand einer erheblichen Rechtsfrage voraussetzt.

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