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Entscheidung - OGH, 28.01.2003, 1 Ob 8/03p

SicherheitsrechtÖJZ-LSK 2003/119 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 57a KFG; § 1 Abs 1 AHG; § 9 Abs 5 AHG

Der OGH erörtert, dass der Begutachter nach § 57a KFG nur dann persönlich verantwortlich für entstandene Schäden gemacht werden kann, soweit diese nicht vom Geltungsbereich des Amtshaftungsrechts umfasst sind.

OGH 28.01.2003, 1 Ob 8/03p

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