§ 1 Abs 1 AHG
Der OGH führt aus, dass einschlägige Entscheidungen des VfGH zur Vertretbarkeit von Verwaltungshandlungen für die Verschuldensprüfung im Amtshaftungsverfahren keine Bindungswirkung entfalten.
OGH 25.03.2004, 1 Ob 9/03k
§ 1 Abs 1 AHG
Der OGH führt aus, dass einschlägige Entscheidungen des VfGH zur Vertretbarkeit von Verwaltungshandlungen für die Verschuldensprüfung im Amtshaftungsverfahren keine Bindungswirkung entfalten.
OGH 25.03.2004, 1 Ob 9/03k