§ 1311 ABGB; § 57a KFG; § 9 Abs 5 AHG
Der OGH legt dar, dass die vertragliche Verpflichtung zur Prüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Kraftfahrzeugs nach § 57a KFG keine Schutzwirkung zugunsten eines späteren Käufers des Kraftfahrzeugs entfaltet.