§ 281 Abs 1 Z 5a StPO
Der OGH beschreibt den Anfechtungsgegenstand einer Tatsachenrüge und erläutert, dass eine mit dem Rechtsmittel eingebrachte Urkunde der Nichtigkeitsbeschwerde nicht zugrundegelegt werden kann.
OGH 01.04.2003, 14 Os 127/02
§ 281 Abs 1 Z 5a StPO
Der OGH beschreibt den Anfechtungsgegenstand einer Tatsachenrüge und erläutert, dass eine mit dem Rechtsmittel eingebrachte Urkunde der Nichtigkeitsbeschwerde nicht zugrundegelegt werden kann.
OGH 01.04.2003, 14 Os 127/02