§ 160 ZPO; § 243 AußStrG; § 27 ZPO
Der OGH spricht sich für die analoge Zugrundelegung des § 160 ZPO aus, sofern im Zivilverfahren absolute Anwaltspflicht besteht, das Sachwalterschaftsverfahren des Klägers aber beendet wurde und der Sachwalter keine Vertretungsbefugnis mehr besitzt.