§ 127 StGB
Betrachtet der Täter die Wegnahme einer Sache als Ersatzleistung für eine nichtbeglichene Geldforderung, scheitert die Strafbarkeit wegen Diebstahls aufgrund fehlendem Bereicherungsvorsatz.
OGH 22.08.2001, 13 Os 114/01
§ 127 StGB
Betrachtet der Täter die Wegnahme einer Sache als Ersatzleistung für eine nichtbeglichene Geldforderung, scheitert die Strafbarkeit wegen Diebstahls aufgrund fehlendem Bereicherungsvorsatz.
OGH 22.08.2001, 13 Os 114/01