§ 1311 ABGB
Der OGH führt aus, dass die Missachtung eines Schutzgesetzes neben einem Schadenersatzanspruch auch einen Unterlassungsanspruch des Betroffenen begründet.
OGH 25.09.2001, 4 Ob 206/01z
§ 1311 ABGB
Der OGH führt aus, dass die Missachtung eines Schutzgesetzes neben einem Schadenersatzanspruch auch einen Unterlassungsanspruch des Betroffenen begründet.
OGH 25.09.2001, 4 Ob 206/01z