§ 1311 ABGB; § 16 ABGB; § 342 ASVG; § 343 ASVG; § 66 ÄrzteG
Die Missachtung des Sachlichkeitsgebots und des Gleichheitssatzes bei Erstellung einer Kandidatenliste für den Abschluss eines Kassenvertrags begründet eine Schadenersatzpflicht der Ärztekammer wegen Schutzgesetzverletzung.