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Entscheidung - OGH, 14.11.2000, 4 Ob 280/00f

ZivilrechtEvBl 2001/67EvBl 2001, 308 - 310 Heft 8 v. 15.4.2001

§ 1295 ABGB

Der OGH erläutert in dieser Entscheidung, dass bei offensichtlicher Erkennbarkeit der Gefahr die Verkehrssicherungspflicht des Inhabers der Gefahrenquelle nicht besteht. Weiters erörtert er, in welchen Fällen die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Personen, die sich ohne Einwilligung des Verpflichteten in den Gefahrenbereich begeben, trotzdem aufrecht bleibt.

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