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Entscheidung - OGH, 19.09.2000, 10 Ob 91/00f

ZivilrechtEvBl 2001/27EvBl 2001, 143 - 145 Heft 4 v. 15.2.2001

§ 879 ABGB; § 9 Abs 2 RAO

Die Abtretung des Honoraranspruchs eines Rechtsanwalts begründet bei Nichteinwilligung des Mandanten Sittenwidrigkeit. Der Rechtsanwalt ist bei gerichtlicher Geltendmachung seiner Honorarforderung nicht an seine Geheimhaltungspflicht gebunden.

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