§ 758 ABGB; § 150 EO
Die Verbindlichkeit des Nachlasses zur Einräumung des gesetzlichen Vorausvermächtnisses geht nicht auf den Erwerber des zwangsversteigerten Grundstücks über.
OGH 25.04.2001, 3 Ob 220/00z
§ 758 ABGB; § 150 EO
Die Verbindlichkeit des Nachlasses zur Einräumung des gesetzlichen Vorausvermächtnisses geht nicht auf den Erwerber des zwangsversteigerten Grundstücks über.
OGH 25.04.2001, 3 Ob 220/00z