§ 5 Abs 3 KO; § 156 Abs 2 EO; § 349 EO
Der OGH erörtert, dass dem Freihandverkauf eines vom Gemeinschuldner bewohnten Grundstücks keine Besitzeinweisung des Erwerbers folgt. Weiters erläutert der erkennende Senat die maßgeblichen Räumungsbestimmungen.
OGH 10.05.2001, 8 Ob 101/01p