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RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2023/69ÖBl 2023, 222 - 223 Heft 5 v. 1.9.2023

§ 5c Abs 3 EO

§ 28 JN

Jedes Bezirksgericht, in dessen Sprengel der Erfolg einer titelmäßig verbotenen Handlung eingetreten ist, ist für die Exekution zur Erwirkung der Unterlassung zuständig; der Betreibende hat die Wahl.

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