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§ 2 UWG; § 528 Abs 1 ZPO

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/86Bl-LS 2006, 163 Heft 4 v. 1.8.2006

§ 2 UWG; § 528 Abs 1 ZPO

Die inhaltliche Beurteilung einer Ankündigung im Geschäftsverkehr richtet sich nach dem Gesamteindruck der betroffenen Verkehrskreise. Die Feststellung der Irreführungseignung einer Ankündigung begründet keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung. Die Unklarheitenregel findet bei klarem Sinngehalt einer Ankündigung keine Anwendung.

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