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§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/41Bl-LS 2006, 66 Heft 2 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Der BA lehnt die Schutzfähigkeit der Marke Enalapril CO 1a Pharma ab und betont die Unzulässigkeit einer Abänderung des Produkt- oder Dienstleistungsverzeichnisses im Beschwerdeverfahren.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 3 MSchG

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