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Keine Verletzung des Firmen- und Markenrechts durch Verwendung des Worts " Immobilienring" im Domain-Namen

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithÖBl 2002/9ÖBl 2002, 81 - 84 Heft 2 v. 1.3.2002

§ 4 Abs 1 Z 8 MSchG, § 57 MSchG; § 1 UWG; § 2 UWG; § 9 Abs 1 UWG; § 18 Abs 2 HGB

Die Entscheidung des OGH befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Marke zur Täuschung geeignet ist. In diesem Zusammenhang wird der Ausschluss einer Marke wegen Täuschungsabsicht erörtert.

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