Soweit derzeit bekannt, sind folgende steuerliche Maßnahmen im Rahmen des Doppelbudgets geplant:
Progressive Staffelung der Körperschaftsteuer mit 24% ab einem Gewinn von € 1.000.000Streichung des Gewinnfreibetrags gemäß § 10 EstG für Investitionen in Wertpapiere: