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Keine Befugnis der APAB, einen Verstoß gegen § 271 UGB mit den in § 62 Abs 1 APAG aufgezählten Sanktionsbefugnissen zu ahnden.

Öffentlich-rechtliche EntscheidungenEntscheidungen des VwGHRA Univ.-Prof. Dr. Mathis FisterÖBA 2025/302ÖBA 2025, 385 Heft 5 v. 15.5.2025

https://doi.org/10.47782/oeba202505038501

§ 62 Abs 1 APAG, § 271 UGB.

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