Umsetzung EU-Verbraucherkredit-Richtlinie
Die neue Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (VKr-RL) ist bis 20.11.2025 umzusetzen und wird ab 20.11.2026 in Kraft treten. Die neue Richtlinie ersetzt die geltende VKr-RL 2008/48/EG , deren Umsetzung hinsichtlich der zivilrechtlichen Bestimmungen durch das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) vorgenommen wurde. Die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der VKr-RL wird durch die jeweils zuständigen Ministerien vorzubereiten sein (BMAW, BMF). Ein Begutachtungsentwurf wird im Sommer erwartet.

