Kreditbearbeitungsgebühr
OGH-Entscheidung vom 23.1.2025 (4 Ob 181/24g)
Der OGH hat in einem der drei derzeit bei ihm anhängigen Verfahren zum Kreditbearbeitungsentgelt am 23.1.2025 eine Entscheidung getroffen, die jedoch keine Leitentscheidung ist. Laut OGH liegt im vorliegenden Fall eine Überschneidung mit anderen Gebühren/Entgelten vor (ähnlich wie bereits in 2 Ob 238/23y vom 23.1.2024, siehe unten), sodass die Kreditbearbeitungsgebühr intransparent sei. Eine Leitentscheidung, ob die Kreditbearbeitungsgebühr Haupt- oder Nebenleistung i. S. d. § 879 ABGB ist und gegebenenfalls, ob sie gröblich benachteiligend ist, wurde vom OGH nicht vorgenommen, ist jedoch jederzeit zu erwarten.

