Die neue AML-VO wird ab 10.7.2027 gelten. Die 6. GW-Richtlinie ist im Wesentlichen ebenfalls bis 10.7.2027 durch die Mitgliedstaaten umzusetzen.Die AMLA-VO wird bereits ab dem 1.7.2025 gelten. Ab 1.1.2026 ist geplant, dass AMLA die Kompetenz für die Ausarbeitung der AML-Level-2-Texte von der EBA übernimmt. Die direkte Beaufsichtigung von Banken durch die AMLA wird mit 1.1.2028 starten.