Am 2.12.2024 wurden die finalen ITS zum Informationsregister im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die vorliegende Durchführungsverordnung umfasst nun auch den European Identifier (EUID) als Alternative zum Legal Entity Idenifier (LEI) zur Identifikation von IKS-Drittdienstleistern, nachdem die EU-Kommission den ursprünglichen ITs-Entwurf der ESAs mit Schreiben vom 23.7.2024 abgelehnt hatte.
Es gilt wie folgt: