Instant Payments / Lösung i.Z.m. der Arbeitsruhegesetzverordnung
Zur Thematik Instant Payments / Arbeitsruhegesetzverordnung konnte durch
Seite 86
intensive Bemühungen der Bundessparte in einem konstruktiven Austausch mit dem BMAW eine Lösung dahingehend erreicht werden, dass die Anforderungen der Instant Payment-VO in Einklang mit der Arbeitsruhegesetzverordnung stehen. Das BMAW hat die notwendigen Schritte auf den Weg gebracht. Der Entwurf des BMAW für die Aufnahme in die Arbeitszeitruhegesetz-VO wurde bereits kurzfristig übermittelt und sollte zeitnah verabschiedet werden.