Die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung) wurde durch die Verordnung (EU) 2024/886 (Instant Payment Regulation, IPR) dahingehend geändert, dass Zahlungsdienstleister (Payment Service Providers, PSPs) nun dazu verpflichtet sind, Zahlungsdienstnutzern (Payment Service User, PSUs) EU-weit Sofortüberweisungen zu jenen Gebühren zur Verfügung zu stellen, die nicht höher sein dürfen als die Gebühren für Nicht-Sofortüberweisungen.