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EBA veröffentlicht IST-Entwürfe für einheitliche Meldebögen in Bezug auf die Höhe der Entgelte und den Anteil der verweigerten Zahlungsausführungen (EBA/CP/2024/19)

Neues in Kürze - Aufsichtsrecht und RisikomanagementinternationalMMag. Dominik DammÖBA 2025, 20 Heft 1 v. 15.1.2025

Die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung) wurde durch die Verordnung (EU) 2024/886 (Instant Payment Regulation, IPR) dahingehend geändert, dass Zahlungsdienstleister (Payment Service Providers, PSPs) nun dazu verpflichtet sind, Zahlungsdienstnutzern (Payment Service User, PSUs) EU-weit Sofortüberweisungen zu jenen Gebühren zur Verfügung zu stellen, die nicht höher sein dürfen als die Gebühren für Nicht-Sofortüberweisungen.

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