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FMSG empfiehlt den Einsatz des sektoralen Systemrisikopuffers

Neues in Kürze - Aufsichtsrecht und RisikomanagementnationalMMag. Dominik DammÖBA 2025, 19 Heft 1 v. 15.1.2025

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der FMA in der nunmehr 42. Sitzung vom 3.10.2024 die Festlegung eines Systemrisikopuffers nach § 23e BWG für die Teilrisikoposition "Gewerbeimmobilienkredite" (sektoraler Systemrisikopuffer) in Höhe von 1% dieser Risikopositionen auf konsolidierter und unkonsolidierter Ebene per 1.7.2025.

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