Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der FMA in der nunmehr 42. Sitzung vom 3.10.2024 die Festlegung eines Systemrisikopuffers nach § 23e BWG für die Teilrisikoposition "Gewerbeimmobilienkredite" (sektoraler Systemrisikopuffer) in Höhe von 1% dieser Risikopositionen auf konsolidierter und unkonsolidierter Ebene per 1.7.2025.