Kreditbearbeitungsgebühr
In Folge einer OGH-Entscheidung von November 2022 gegen ein Fitnessstudio und gegen eine von diesem zusätzlich zum "Alles-inklusive-Entgelt" verrechnete Gebühr, in der sich der OGH insbesondere auf eine EuGH-Entscheidung zur Caixabank (Spanien) stützt, wird die Kreditbearbeitungsgebühr von Konsumentenschützern gerichtlich bekämpft. 2016 hatte der OGH die Kreditbearbeitungsgebühr für zulässig befunden, auf diese Judikatur haben die Banken klarerweise vertraut. Es gibt bis dato keine gegenteilige Judikatur des OGH. Die mittlerweile ergangene OGH-Entscheidung gegen eine Bank im Jänner 2024