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Die Bankenwarnliste ist datenschutzkonform.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Mathis FisterÖBA 2024/290ÖBA 2024, 672 Heft 9 v. 15.9.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202409067204

DSGVO, § 1 DSG, § 39 BWG, KI-RMV, § 7 VKrG, § 256 IO

Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung im Rahmen der "Warnliste der österreichischen Banken" (Bankenwarnliste) richtet sich nach dem DSG und der DSGVO. Die Bankenwarnliste dient dem Gläubigerschutz und der Risikominimierung. Es besteht ein berechtigtes Interesse der am Betrieb der Bankenwarnliste beteiligten Bankinstitute an der Verarbeitung von negativen Zahlungserfahrungsdaten von Kunden, das deren Verarbeitung iSd Art 6 Abs 1 lit f DSGVO rechtfertigt.

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