https://doi.org/10.47782/oeba202411081101
§§ 1295, 1298, 1311 ABGB.
Das Vertrauen des Anlegers in einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erfordert zwar zumindest ein Bewusstsein seiner Existenz, sei es auch
https://doi.org/10.47782/oeba202411081101
§§ 1295, 1298, 1311 ABGB.
Das Vertrauen des Anlegers in einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erfordert zwar zumindest ein Bewusstsein seiner Existenz, sei es auch